Gewerbe statt Friedhof

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Biotopwertermittlung in Wesseling [2013]
Stadt Wesseling

 

Die Stadt Wesseling beabsichtigte die Entwicklung von Gewerbeflächen westlich der Hubertusstraße. Die betreffenden Flächen wurden als mögliche Friedhofserweiterung von der Stadt Wesseling vorgehalten. Da Friedhofserweiterungsflächen in dieser Größenordnung jedoch nicht benötigt wurden, stand der Bereich für Gewerbe zur Verfügung.

Die planrechtliche Sicherung dieser Flächen erfolgte über die Aufstellung des Bebauungsplans. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes müssen bei allen Bauleitplan- und baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Artenschutzbelange im Rahmen einer Artenschutzprüfung untersucht und berücksichtigt werden. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag von Ökoplan diente hierfür als fachliche Grundlage.