Fliegendes Klassenzimmer

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASP Stufe 2) zum Abriss der »Fröbel-Schule« in Duisburg [2014]
Stadt Duisburg

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befand sich das ungenutzte Schulgebäude der Friedrich-Fröbel-Schule. Seit die Schule 2010 nach Duisburg-Rheinhausen gezogen ist, stand sie leer. Die Wiederaufnahme einer Schulnutzung an diesem Standort war nicht beabsichtigt. Auch ein mehrgeschossige Wohn- und Geschäftshaus aus den 1960er Jahren wurde bereits länger nicht mehr bewohnt.

Bereits im Jahr 2012 war im Auftrag der Stadt Duisburg eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung erstellt worden. Als Ergebnis dieser Studie wurde das Vorkommen planungsrelevanter Fledermaus- oder Vogelarten nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Daraus leitete sich die Erfordernis der Erarbeitung einer Artenschutzprüfung der Stufe 2 ab (ASP 2).

Ökoplan fand im Rahmen der ASP 2 Fledermäuse. Durch das Vorhaben bestand die Gefahr, dass sie ihre Lebens- und Jagdräume verlieren. Dem Verantwortlichen oblag die Pflicht, artenspezifische Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen an geeigneten Standorten anzubringen – beispielsweise Tagesverstecke in Form von Fledermauskästen. Der Abbruch des Gebäudes folgte einer im Vorfeld abgestimmten Systematik.