Badesee am Töttelberg

 

LBP zum wasserrechtlichen Verfahren gem. § 31 WHG und zum B-Plan-Verfahren gem. § 1 BauGB für das Projekt »Badesee am Töttelberg« in Bottrop [in Bearbeitung]
Umweltamt, Stadt Bottrop

 

Der an die Berghalde "Töttelberg" angrenzende und mittlerweile erschöpfte Tagebau soll zu einem rund 18 ha und bis zu ca. 16 m tiefen See umgestaltet werden. Ein vorverlagerter Sandstrand, ein Rundweg sowie weitere Freizeitinfrastruktur sollen Besucher zum Verweilen einladen. Dabei wird die Möglichkeit gegeben den neuen See zum Baden und Schwimmen zu nutzen.

Für die Genehmigung der Gewässerherstellung muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Im Zuge dessen ist eine Artenschutzprüfung vonnöten.

Da vor dem Hintergrund des Vorhabentyps, der Örtlichkeit und des zu erwartenden Artenspektrums artschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden konnten, erfolgte – als Grundlage für eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP-Stufe 2) – die Fortschreibung des Fachbeitrages. Für die vertiefende Prüfung dienten örtliche Bestandserfassungen der Artengruppen Avifauna, Amphibien und Reptilien aus verschiedenen Jahren bis zum Jahr 2017 als eine wesentliche Beurteilungsgrundlage.

Innerhalb des Vorhabenortes werden geeignete Habitatstrukturen für die Brutvogelarten Bluthänfling, Kuckuck, Teichrohrsänger, Uferschwalbe und Zwergtaucher sowie den Arten Kleiner Wasserfrosch und Zauneidechse (Teilausgleich) wieder hergestellt. Im nahen Umfeld und damit ebenfalls im räumlichen Zusammenhang zu den betroffen Lebensstätten existieren derzeit noch durch den Bergbau (Halde Töttelberg) oder den Abbaubetrieb genutzten Standorte (Sandwaschplatz, Pionierwald) mit einer, nach Beendigung des Betriebes, hohen Eignung für die Durchführung von Maßnahmen für die Brutvogelarten Baumpieper, Flussregenpfeifer, Heidelerche und Schwarzkehlchen sowie die Kreuzröte. Unter der Voraussetzung, dass auf diese Flächen zurückgegriffen werden kann, ließe sich das Eintreten artenschutzrechtliche Verbote für diese Arten ebenfalls erfolgreich abwenden.

Die Stadt Bottrop beantragt die Herstellung eines Badesees am Fuße der Halde Töttelberg. Der Vorhabenort befindet sich im Stadtbezirk Bottrop-Kirchhellen am Rand der Kirchheller Heide, einem Landschaftraum, in dem die unterschiedlichen Raumansprüche des Sand-, Kies- und Tonabbaus, der Land- und Forstwirtschaft, der Erholungs- und Freizeitnutzung sowie die Auswirkungen des Steinkohlebergbaus aufeinandertreffen.