Lünen - In den Telgen

 

Umweltberichte zu den Bebauungsplänen Nr. 158 »In den Telgen« und Nr. 194 »Erweiterung im Berge Ost« [2007]
Stadt Lünen

 

Der Rat der Stadt Lünen hat am 07.07.2005 beschlossen, den seit dem 11.05.1995 rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 158 „Gewerbegebiet In den Telgen“ zu ändern. Bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen einschließlich einer kleineren Erweiterungsfläche südlich des bisherigen B-Plan-Gebietes sollen in die bauliche Nutzung einbezogen werden. Im Laufe des Planungsprozesses wurde aus eigentums- und immissionsrechtlichen Gründen die ursprüngliche Absicht, im bisherigen Plangebiet festgesetzte Gewerbe- und Mischgebiete in industriell nutzbare Flächen umzuwandeln, aufgegeben. Stattdessen wurde ein Entwurf erstellt, der den innerhalb des Plangebiets liegenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen Rechnung trägt.

Durch die zusätzliche Neuversiegelung von rund 2,1 ha landwirtschaftlich genutzter Böden ist mit einem Verlust von Bodenfunktionen sowie mit einer Verringerung der Grundwasserergänzung zu rechnen. Der bedingt naturnahe Bach "Lohgraben" im Bereich des Plangebiets ist zudem potenziell von einer Absenkung des Grundwasserspiegels betroffen.

Nachteilige Umweltauswirkungen auf den Menschen, die Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräume, die Klima- und Luftverhältnisse, das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter werden als nicht erheblich eingestuft. Dennoch entstehen für einzelne Wohnnutzungen innerhalb und am Rand des Plangebietes zusätzliche gewerbliche Geräuschimmissionen. Hier sind aktive bzw. passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Diese Lebensraumveränderungen betreffen außerdem keine Schlüsselfunktionen für das Fortbestehen lokaler Arten bzw. Lebensgemeinschaften. Eine substanzielle Veränderungen des Landschaftsschutzgebietes kann auch ausgeschlossen werden.

Um Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren, werden bestimmte Abstandflächen zum Waldrand und zum Lohgraben festgesetzt. Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind Ausgleichsmaßnahmen, in Form einer natürlichen Vegetationsentwicklung auf den Abstandflächen, vorgesehen. Zusätzliche Maßnahmen für die komplette Kompensation werden auf plangebietsexternen und bisher ackerbauliche genutzten Flächen umgesetzt. Dort entstehen extensiv nutzendes Grünland bzw. Laubwälder im Bereich der Lippe-Niederterrasse.