Windenergie Erftstadt

 

Gesamtkonzept, Umweltbericht und Artenschutzprüfung zum Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt [2015]
Stadt Erftstadt

 
 

Nach Baugesetzbuch sind Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Um eine Streuung der Windenergieanlagen (WEA) zu verhindern, können Städte und Gemeinden Konzentrationszonen ausweisen, wenn im Vorfeld eine Untersuchung des gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebietes vorgenommen und ein Plankonzept dafür erarbeitet wurde. So können die übrigen Flächen weitgehend von WEA freigehalten werden.

Die Stadt Erftstadt stellt im Flächennutzungsplan zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dar: »Mellerhöfe« und »Erp-Nord«. Die Darstellung erfolgte im Rahmen der Neuaufstellung des seit 1973 wirksamen Flächennutzungsplanes im Jahr 1999. Da 2011 eine Novellierung und 2015 eine Überarbeitung des Windenergie-Erlasses erfolgte, änderten sich die Kriterien zur Ermittlung geeigneter Zonen für die Windenergienutzung. Aufgrund der veränderten Rechtslage und weiterem Bedarf an geeigneten WEA-Standorten beauftragte die Stadt Erftstadt Ökoplan Essen mit der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes als Grundlage für die Darstellung weiterer Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan.