Optische Bedrängung

 

Gutachten zur »optisch bedrängenden Wirkung« von Windenergieanlagen [in Bearbeitung]
diverse Auftraggeber

 

Windenergieanlagen (WEA) können auf den Menschen eine »optisch bedrängende Wirkung« ausüben, wenn sie aufgrund der Massigkeit ihres Baukörpers »erdrückend« und »erschlagend« wirken. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Drehbewegung des Rotors und weniger die Baumasse des Turms. Drehende Bewegungen ziehen nahezu zwangsläufig den Blick und damit die Aufmerksamkeit auf sich, selbst wenn der Betroffene seitlich und nicht frontal vor dem Rotor steht. Die Entscheidung, ob von einer Anlage eine derartige Wirkung ausgeht, ist stets anhand aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Nach der Rechtsprechung lässt sich Folgendes prognostizieren: Beträgt der Abstand zwischen Wohnhaus und WEA mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe zzgl. Rotorradius), dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis gelangen, dass von der WEA keine optisch bedrängende Wirkung ausgeht. Sollte der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe sein, so wird die Einzelfallprüfung voraussichtlich eine optisch bedrängende Wirkung feststellen. Bei einer Entfernung zwischen dem Zwei- und Dreifachen bedarf es einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls.